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GEMEINSAM. ZUKUNFT. GESTALTEN.

IHRE KOMMUNE.
UNSER ENGAGEMENT.
KINDERTAGES­PFLEGE IN DER REGION.

Ob Wunsch oder Notwendigkeit, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nimmt in unserer Gesellschaft eine immer wichtigere Rolle ein. Besonders im Fokus steht die Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Als familienfreundliche Kommune sollten Sie daher Konzepte und Angebote bieten, die so individuell und flexibel sind wie moderne Lebens­entwürfe. Sie sollten die Zukunfts­perspektiven der jungen Familien genauso berücksichtigen wie die langfristige Standortsicherung der Unternehmen.

Mit den Projekten „TigeR“ und „Platzpauschale“ bietet der Tageselternverein zwei Fördermodelle, mit denen Sie als Kommune die Tätigkeit als Tages­pflege­person attraktiver gestalten und dadurch zusätzliche Betreuungsplätze für Kleinkinder schaffen können. Damit sichern Sie sich wichtige Standortvorteile.

Der Tageselternverein Bruchsal unterstützt Sie dabei, das Betreuungsangebot in Ihrer Kommune zu stärken und zu erweitern. Mit der Einrichtung der regelmäßigen Sprechstunden in Ihrer Kommune und deren Veröffentlichung in den entsprechenden Mitteilungsblättern macht der Tageselternverein auf sich aufmerksam. Dadurch wird die Kinder­tages­pflege in Ihrer Kommune in den Fokus gerückt. Unser Beratungsangebot wird von Eltern und Familien der 25 Kommunen des nördlichen Landkreises gerne in Anspruch genommen.

Es gibt viele Wege, die Kindertagespflege in Ihrer Kommune zu fördern und ein vielfältiges Angebot zu entwickeln. Dabei können wir Sie mit unseren umfassenden Leistungen als Tageselternverein effizient unterstützen.

Sprechen Sie uns an, wir geben unsere Erfahrungen gerne weiter und beraten Sie unverbindlich.

 

TIGER – TAGESPFLEGE IN ANDEREN GEEIGNETEN RÄUMEN

Das TigeR-Programm bietet Ihrer Kommune die Möglichkeit, individuell gestaltete Betreuungs­angebote mit professioneller Unterstützung zu realisieren. Hierbei betreuen mindestens zwei Tagespflege­personen gemeinsam bis zu sieben Kinder gleichzeitig. Ist eine Tagespflegeperson eine pädagogische Fachkraft, können sogar bis zu neun Kinder betreut werden.


SO KÖNNEN WIR SIE UNTERSTÜTZEN:

  • Suche nach geeigneten Räumlichkeiten
  • Suche nach qualifizierten Tagespflegepersonen
  • Projektaufsicht
  • Zusammenarbeit mit den einzelnen Behörden
  • Begleitung und Beratung der Tagespflegepersonen
  • Begleitung und Beratung der interessierten Eltern

Das TigeR-Konzept bietet den Vorteil, dass die familienähnlichen Betreuungsstrukturen der Tagespflege erhalten bleiben. Da Tagespflegepersonen selbständig arbeiten, sind zusätzlich zur Sicherung der Betreuung in jedem TigeR-Modell eine Krankheits- und Urlaubsvertretung vorgesehen.

Anlässlich des 10-jährigen TigeR-Jubiläums im Jahr 2022 möchten wir unsere Kooperationspartner:innen zu Wort kommen zu lassen. Einige (Ober-)Bürgermeister:innen und Vermieter:innen unserer TigeR-Projekte haben sich am folgenden Video beteiligt – vielen Dank dafür. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Anschauen - Film ab!

 
 
 

PLATZPAUSCHALE – LANGFRISTIG ZUKUNFT SICHERN.

Das Modell der Platzpauschale ermöglicht Kommunen, Tagespflegepersonen sichere Rahmen­bedingungen zu bieten. Mit dieser Sicherheit gelingt es, mehr Menschen langfristig für die Tagespflege zu interessieren und so neue Betreuungsplätze zu schaffen.

Teilnehmende qualifizierte Tagespflegepersonen erhalten für jeden von ihnen zur Verfügung gestellten Betreuungsplatz, der von einem in der Förderkommune gemeldeten Kind belegt wird, eine Pauschale. Die Pauschale orientiert sich an der täglichen Betreuungszeit. Gefördert werden Halbtags-, Ganztags- und Vertretungsplätze, außerdem wird ein Zuschlag für die Abdeckung besonders flexibler Betreuungszeiten gewährt.

Weiterführende Informationen:

  • Bei der Förderung eines Vertretungsplatzes ist ein wöchentliches Treffen mit der Vertretungs­tages­pflege­person verpflichtend
  • Der bereitgestellte Vertretungsplatz steht an fünf Tagen pro Woche zur Verfügung
  • Die Teilnahme ist für jeweils ein Kalenderjahr verbindlich
  • Die Platzpauschale wird max. bis zu drei Monate für einen nicht besetzten Platz weiter gewährt
  • Es besteht kein Anspruch auf die Aufnahme weiterer Betreuungsplätze im Modell
  • Eine Erweiterung des Platzangebots erfolgt unter Vorbehalt